Entwurf mit Platzhaltern – Konditionen durch Badu festlegen und von einer Fachperson prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reinigungs-, Räumungs- und Entsorgungsleistungen der Badu Facility Services GmbH, Zürcherstrasse 168, 8952 Schlieren (nachfolgend «Badu»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten sind kostenlos und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich (auch per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt. Grundlage sind die Angaben des Kunden zu Objekt, Grösse und Zustand; weicht der tatsächliche Zustand wesentlich ab, kann Badu den Preis nach Rücksprache anpassen.
3. Preise und Zahlung
Badu arbeitet ohne feste Preisliste: Jeder Auftrag wird nach Objekt, Grösse und Aufwand individuell offeriert. Massgebend ist der in der Offerte vereinbarte Preis. Preise verstehen sich in CHF inkl. MWST. Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Bezahlt wird per Rechnung (Banküberweisung bzw. QR-Rechnung) oder mit TWINT.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die Räume zum vereinbarten Termin zugänglich und mit Strom und Wasser versorgt sind. Wertgegenstände sind vorgängig zu entfernen.
5. Abnahmegarantie
Bei Umzugs- und Endreinigungen garantiert Badu, dass die Reinigung bei der Wohnungsabnahme nicht beanstandet wird. Beanstandet die Verwaltung die Reinigung, reinigt Badu die betroffenen Stellen kostenlos nach. Die Garantie gilt für Reinigungsmängel, nicht für normale Abnützung oder Schäden an der Mietsache. Einzige Voraussetzung ist, dass die Abgabe innert 48 Stunden nach der Reinigung stattfindet; der Termin wird gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. Badu ist bei der Abnahme immer anwesend; Beanstandungen der Verwaltung werden direkt vor Ort aufgenommen.
6. Verschiebung und Annullierung
Termine können bis 48 Stunden vorher kostenlos verschoben oder annulliert werden. Bei späterer Absage kann Badu 50 % des Auftragswerts verrechnen.
7. Haftung
Badu haftet für Schäden, die bei der Ausführung des Auftrags durch Badu verursacht werden, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind sofort, spätestens innert 5 Tagen schriftlich zu melden.
8. Entsorgung
Bei Räumungen werden Gegenstände nach Wertstoffen getrennt und fachgerecht entsorgt. Entsorgungsgebühren werden gemäss Offerte verrechnet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schlieren, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: Oktober 2026
